AGBs

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

II. Kundeninformation zur Buchungsmöglichkeit über die Internetseite

Die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, ergeben sich wie folgt:

  1. Der Kunde wird durch Klicken auf die Schaltfläche „Online Buchen“ auf der Internetseite des Hotels in eine Maske zur Online-Buchung geleitet. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet und läuft unter der Adresse www.booking.viatocrs.de.
  2. Der Kunde kann hier zwischen deutscher und englischer Sprache für die Buchung wählen. Der Kunde muss die gewünschten Daten, wie Zeitraum und Personen- bzw. Zimmeranzahl, in die Suchmaske eingeben. Daraufhin wird ihm eine Auswahl an Zimmern für den gewünschten Zeitraum angezeigt. Diese Seite enthält neben den Informationen zu den Zimmern, wie beispielsweise die Ausstattung, auch Preisangaben (inklusive MwSt.), sowie die Möglichkeit, Extras, wie beispielsweise eine Garage, hinzu zu buchen. Durch den Klick auf die entsprechende Schaltfläche, den Button „Weiter zu den persönlichen Daten“, wird diese Auswahl gespeichert.
  3. Der Kunde kommt nun auf die Seite der persönlichen Daten. Diese müssen hier angegeben werden. Auch wird hier die Zahlungsart festgelegt (per Kreditkarte) und es besteht die Möglichkeit eine Versicherung abzuschließen. Durch Klicken auf den Button „Weiter zur Zusammenfassung“ gelangt der Kunde auf eine Übersichtsseite auf der die Daten inkl. persönlicher und Zahlungsmodalitäten bestätigt werden.
  4. Mit dem Klick auf die entsprechende Schaltfläche, den Button „Buchung zahlungspflichtig durchführen“, gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Die Buchung kann nur durchgeführt werden, wenn der Kunde zuvor diese AGBs durch Anklicken akzeptiert und diese somit in sein Angebot aufgenommen hat. Dazu muss der Kunde in dem betreffenden Feld einen Haken setzen. Der Kunde hat gleichzeitig die Möglichkeit, die AGB in wiedergabefähiger Form abzuspeichern und/oder auszudrucken. Das Hotel wird dem Kunden den Eingang der Buchung per Mail bestätigen (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung enthält auch die jeweils gültigen AGB.
  5. Der Buchungsvorgang wird durch Betätigung der Schaltfläche „Buchung kostenpflichtig durchführen“ rechtsverbindlich.
  6. Wird die Buchung über die Internetseite durch einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (also eine natürliche Person, die die Buchung zu einem Zweck vornimmt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) vorgenommen, so handelt es sich bei dem Geschäft grundsätzlich um ein sog. Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c BGB. Bei einem Fernabsatzgeschäft kann dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht im Sinne des § 312 g Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB BGB zustehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Buchung von Hoteldienstleistungen über die Internetseite Verbrauchern gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zusteht.

 

III. Vertragsabschluss, -partner, -inhalt; Verjährung

  1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Die Präsentation und Bewerbung der Zimmer und Extras auf der Internetseite stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Reservierung bzw. Buchung seitens des Hotels zustande. Wenn die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt, steht die Annahme unter dem Vorbehalt der Autorisierung der Kreditkartendaten des Gastes oder der Vorlage des Nachweises seitens des Kreditinstituts des Kunden über die Kontodeckung in Höhe der Übernachtungskosten. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Zimmer sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen sowie die gemeinschaftlichen Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit), der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  5. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  6. Wird dem Gast, entgeltlich oder unentgeltlich, ein Platz in einer Hotelgarage zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht für das Hotel besteht nicht.
  7. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In allen geschlossenen Räumen des Hotels ist das Rauchen untersagt.
  8. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB, mit Entstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des Anspruchs. Die Regelung des § 475 II BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

IV. Preise, Zahlung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Für Dienstleistungen nach 24.00 Uhr ist das Hotel berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.
  2. Gültige Zahlungsmittel sind – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – Bargeld in Euro, EC-Karte, Master Card, Visa Card und American Express. Bei einer im Einzelfall vereinbarten Zahlung in ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden nicht akzeptiert.
  3. Rechnungen des Hotels sind binnen 3 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % p. a. gegenüber Unternehmern zu berechnen. Ist der Kunde Verbraucher, so ist das Hotel berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen.
  4. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. per Kreditkarte) zu verlangen. Bestimmten Preisarten setzen eine volle Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Buchung voraus. Hierfür wird keine Stornierungsmöglichkeit oder Umbuchung gewährt. Auch erfolgt keine Rückerstattung der Vorauszahlung. Als Gegenleistung erhält der Gast einen effektiven Preisvorteil. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine nicht abweichend in Textform vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart: Bei einer Buchung ab 5 Zimmern: 80% Deposit bis spätestens 42 Kalendertage vor Anreisetag
  5. An allen vom Kunden eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
  6. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

V. Rücktritt des Hotels

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Beherbergungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung den reibungslosen Geschäftsbereich, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
  • ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer III. 4 vorliegt.

3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziffer VII bleiben unberührt.

 

VI. Rücktritt (Stornierung) durch den Kunden

  1. Ein Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform (Brief, Fax oder Email) erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises bei Übernachtung ohne Frühstück, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises bei Übernachtung mit Frühstück sowie 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

VII. Haftung des Hotels

  1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt
  2. Das Hotel haftet gegenüber dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchsten jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt.
  3. Das Hotel haftet gemäß Abs. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz in der Hotelgarage abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelgarage/des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die allen durch andere Kunden/Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels bleibt hiervon unberührt.

 

VIII. Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für Schäden am Gebäude, den Zimmern und/oder dem Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. — Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte, denen er den Gebrauch des Zimmers überlassen oder denen er den Zugang zum Zimmer gewährt hat, durch die Verletzung der diesen Personen obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass auch das Rauchen in geschlossenen Räumen des Hotels eine Sachbeschädigung darstellt. Schäden am Zimmer oder in der darin befindlichen Einrichtung hat der Kunde dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
  2. Die Ersatzpflicht umfasst alle Kosten, die dem Hotel für die Beseitigung der Schäden entstehen sowie alle Kosten in Form von Folgeschäden, insbesondere Erlösausfälle für den Zeitraum, in dem das Zimmer aufgrund der Beschädigung nicht weitervermietet werden kann.

 

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels, nämlich München. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels, nämlich München.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften